Beschluss zu TOP 8
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Kälber- und Jungviehstalles nach Holsteiner System für ca. 60 Tierplätze auf Fl.-Nr. 32, Gemarkung Landersdorf, durch Karl Heinz Stellwag wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die wegemäßige Erschließung über Flurnummer 33 zu er-folgen hat.
Das Oberflächenwasser muss auf dem Baugrundstück versickert werden.
Die Wasserversorgung einschließlich Brandschutz muss durch den Antragsteller sichergestellt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt